- Die Zeitungen werden gebündelt an einem vereinbarten Abwurfplatz (z. B. Tankstelle, Einfahrt, …) frühmorgens angeliefert.
- Der Zeitungszusteller holt die Zeitungen dort ab. Auf den Zeitungspaketen findet er einen Lieferschein, auf welchem Zustellinformationen (Zugänge neu zu beliefernder Adressen, Abgänge von Adressen, Reklamationen) aufgedruckt sind.
- Der Zeitungszusteller liefert die Zeitungen an die Adressen, die laut der ihm vorliegenden Adressliste und der auf den Lieferscheinen angedruckten Änderungen zu beliefern sind.
- Die Lieferung der Zeitungen erfolgt an die angeführten Ablageplätze (z.B. Wohnungstür, Zeitungsrolle, Haustür, Briefkasten).
FAQs
- Die Zustellung muss von Montag bis Samstag bis 6 Uhr früh beendet sein, an Sonn- und Feiertagen bis 7 Uhr.
- Je nach Größe des Zustellgebietes kann man von 1,5 bis 2,5 Stunden ausgehen – der konkrete Zeitaufwand ist abhängig vom Zustellgebiet, von der Zustellmenge sowie davon, wie effizient der Zeitungszusteller die Zustelltätigkeit gestaltet.
- Je nach Größe und Lage des Zustellgebietes benötigt der Zeitungszusteller ein eigenes Kraftfahrzeug.
- ein Mobiltelefon
- sämtliche Betriebsmittel, die zur Vertragserfüllung als notwendig erachtet werden (z.B. PKW, Handy etc.) sind auf eigene Kosten vom Zustellpartner bereit zu stellen.
- Neue Zeitungszusteller können jederzeit mit erfahrenen Zeitungszustellern mitfahren, um das Zustellgebiet kennen zu lernen.
- der Zeitungszusteller schließt einen Werkvertrag mit dem Auftraggeber ab, der die Basis für selbständige Leistungen darstellt.
- Der Zeitungszusteller ist als Werkvertragnehmer Selbständiger.
- Der Zeitungszusteller muss sich selbst um Sozialversicherungs- und Steuerangelegenheiten kümmern. Ob eine Sozialversicherungs- und/oder Steuerpflicht besteht, kommt auf die jeweiligen persönlichen Verhältnisse an. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an das zuständige Finanzamt und den zuständigen Sozialversicherungsträger.
- Der Werkvertrag kann unter Einhaltung einer bestimmten Kündigungsfrist aufgelöst werden. Zudem kann der Zeitungszusteller den Auftrag zur Zustellung von Produkten jederzeit ablehnen.
- Der Zeitungszusteller muss selbst für Vertretungen sorgen, falls er verhindert ist, die Zustellung durchzuführen. Er ist dafür verantwortlich, dass die Zustellung korrekt durchgeführt wird, aber nicht persönlich zur Durchführung der Zustelltätigkeit verpflichtet.
- Für die Zustelltätigkeit wird ein erfolgsabhängiges Honorar pro zugestelltem Printmedium/Produkt bezahlt. Die konkrete Höhe des Zustellhonorars ergibt sich aus der Frequenz, der Zustellmenge und dem Zustellgebiet.
- Die Zuverdienstgrenzen für Pensionisten, Studenten, Arbeitslose etc. sind unterschiedlich und hängen von der persönlichen Situation ab. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an das zuständige Finanzamt und den zuständigen Sozialversicherungsträger.